2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 16. Dezember 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Gleichzeitig reichte sie eine Projektänderung ein. Diese beinhaltet folgende Massnahmen: a) Neue Massnahmen: 1. Begrenzung des zulässigen Stundenpegels bei Musikveranstaltungen auf maximal 96 dB(A) unter Verzicht auf einen maximalen Schallpegel bis 100 dB(A). 2. Rückzug des Gesuchs um Erweiterung des bestehenden Gastgewerbebetriebs auf die Aussenterrasse (Innenhof). 3. Zusätzliche Pendeltür beim Haupteingang (zweite Türe beim Haupteingang).