Das Baugesuch betrifft die Parzelle Kehrsatz Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone Ab. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdegegner Einsprache. Mit Projektänderung vom 15. September 2015 verzichtete die Beschwerdeführerin teilweise auf die beantragte Erweiterung der bestehenden generellen Überzeitbewilligung, beantragt wird nur noch eine generelle Überzeitbewilligung für Freitag und Samstag sowie für Feiertage bis 05.00 Uhr des darauffolgenden Tages. Welche Feiertage dies sind, konkretisierte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 14. Oktober 2015.