- Nutzung des Innenhofs und eines abgezäunten Bereichs beim Haupteingang als Ausgleichszone - Erweiterung der bestehenden generellen Überzeitbewilligung, neu Montag bis Sonntag bis 05.00 Uhr des darauf folgenden Tages - Generelle Bewilligung für Anlässe mit einem Musikschallpegel von 100 dB(A)