3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'906.90 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Muri bei Bern, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben RA Nr. 110/2016/184 14