Demgegenüber werden im Baubewilligungsverfahren die bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und die nach anderen Gesetzen im baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften (insbesondere die umweltrechtlichen Vorschriften) geprüft (vgl. Art. 2 BauG). Zwischen diesen beiden materiellrechtlichen Vorschriften besteht daher kein derart enger Sachzusammenhang, dass sie nicht getrennt und unabhängig voneinander angewendet werden dürfen.14