Zeitfenster von 2.5 Stunden morgens und 2 Stunden abends gebracht und abgeholt werden können. Somit ist nicht davon auszugehen, dass alle Kinder zur gleichen Zeit gebracht und abgeholt werden. Das Bringen und Holen einzelner Kinder mit dem Auto führt weder zu einem Verkehrschaos noch zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit. Diese Rüge ist demnach unbegründet, soweit darauf eingetreten werden kann. 5. Betriebsbewilligung / Koordinationspflicht