c) Das vom Beschwerdeführer befürchtete illegale Parkieren ist nicht im Baubewilligungsverfahren zu prüfen. Sollte es tatsächlich dazu kommen, wäre dem verkehrspolizeilich zu begegnen. Das Bauvorhaben gefährdet auch nicht die Verkehrssicherheit. Soweit ein Teil der betreuten Kinder morgens mit dem Auto in die Kita gebracht und abends wieder abgeholt werden, darf vorausgesetzt werden, dass sich die Eltern verkehrsregelkonform verhalten werden. Sollte dem nicht so sein, so wäre auch dagegen verkehrspolizeilich vorzugehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Kinder gemäss Ziff. 3.1 des Betriebskonzepts in einem