a) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Liegenschaft habe lediglich zwei Parkplätze, dies sei zu wenig. In der näheren Umgebung habe es auch nicht genügend öffentliche Parkplätze. Als Folge davon befürchtet er ein Verkehrschaos im Bereich der Einmündung der F.________strasse in die D.________strasse, wenn die Kinder morgens in die Kita gebracht und abends wieder abgeholt werden. Er macht damit sinngemäss geltend, die Erschliessung sei nicht ausreichend und das Bauvorhaben gefährde die Verkehrssicherheit. RA Nr. 110/2016/184 9