Von diesem darf erwartet werden, dass es die Betreuung so gestaltet, dass keine unnötigen und übermässigen Lärmemissionen entstehen. Dies lässt sich beispielsweise dadurch erreichen, dass im Freien keine Spieleinrichtungen angeboten werden, die übermässigen Lärm verursachen, dass auf Kinder, die im Freien durch anhaltendes Schreien oder Weinen übermässige Lärmemissionen bewirken, Einfluss genommen wird und solche Kinder allenfalls vorübergehend im Gebäudeinnern betreut werden, und dass Türen und Fenster geschlossen werden, wenn im Gebäudeinnern durch Spiel oder Musik potentiell störende Geräusche erzeugt werden.