Ob es sich, wie vom Beschwerdeführer geltend gemacht, um Kleinkinder handelt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Allerdings betreuen Kitas in der Regel ohnehin Kleinkinder. Ebenso unerheblich ist, ob sämtliche zu betreuenden Kinder aus dem Quartier selber stammen. Im Zusammenhang mit möglichen Lärmemissionen ist auch zu berücksichtigen, dass die Kinder von geschultem Personal betreut werden. Von diesem darf erwartet werden, dass es die Betreuung so gestaltet, dass keine unnötigen und übermässigen Lärmemissionen entstehen.