Aus dem Umstand, dass das von der Gemeinde Muri bei der BVE eingereichte Dossier alle wesentlichen Unterlagen enthält, kann zwar nicht geschlossen werden, dass dem Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren zu jeder Zeit volle Akteneinsicht gewährt wurde. Allerdings gibt es bis auf die entsprechende Darstellung des Beschwerdeführers auch keine gegenteiligen Anzeichen. Dass dem Beschwerdeführer mehrmals Akteneinsicht gewährt wurde, räumt auch der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde ein.