Der angefochtene Bauentscheid nimmt in Ziff. 7.1 jedoch lediglich Bezug auf den einen Bundesgerichtsentscheid, der im Dossier abgelegt ist. Die beiden anderen Bundesgerichtsentscheide waren für den Bauentscheid somit nicht relevant und mussten daher nicht für das Dossier ausgedruckt werden. Was die Unterlagen zu einer allfälligen Besprechung zwischen dem Beschwerdegegner und der Gemeinde Muri betrifft, war zwar gemäss E-Mail des Beschwerdegegners vom 5. Oktober 2016 eine solche Besprechung für den 10. Oktober 2016 geplant. Dass diese Besprechung tatsächlich stattgefunden hat, lässt sich jedoch nicht feststellen.