d) Was die Aktenführung durch die Vorinstanz betrifft, so sind im Dossier, welches die Gemeinde Muri der BVE eingereicht hat, alle wesentlichen Unterlagen vorhanden. Weder eine gewisse "Unordnung" in den Vorakten noch die Art der Paginierung noch fehlende Eingangsstempel auf den Eingaben vermögen daran etwas zu ändern. Zwar findet sich im vorinstanzlichen Dossier lediglich ein Bundesgerichtsentscheid,5 obschon im E-Mail des Beschwerdegegners vom 5. Oktober 2016 von drei Urteilen die Rede ist. Der angefochtene Bauentscheid nimmt in Ziff.