Seine Liegenschaften D.________strasse 20 und 22 sind von der Bauparzelle lediglich durch die F.________strasse getrennt. Aufgrund dieser räumlichen Nähe zum Bauvorhaben ist der Beschwerdeführer auch materiell beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Verfahrensfehler