a) Der Beschwerdeführer hat in seiner Eingabe vom 6. März 2017 unter anderem erklärt, er ziehe die Beschwerde unter der Bedingung, dass seine (Verfahrens-)Anträge abgewiesen würden, zurück. Diese Eingabe wurde ihm auf seinen Wunsch hin mit Verfügung vom 9. März 2017 wieder zurückgeschickt, ohne dass sie zu den Akten genommen wurde. Mit Schreiben vom 17. März 2017 hat er die Eingabe vom 6. März 2017 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2016/184 3