der Wohnzone W2 liegt. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Bauentscheid vom 17. November 2016 erteilte die Gemeinde Muri die Baubewilligung für die Umnutzung des Erd- und Untergeschosses zu einer Kita. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 14. Dezember 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 17. November 2016 und die Erteilung des Bauabschlags.