1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Baubewilligung der Gemeinde Herzogenbuchsee vom 8. November 2016 wird betreffend die vergrösserte Einstellhallenzufahrt und das Dachflächenfenster im Treppenhaus DG/Estrichgeschoss aufgehoben. Diesbezüglich wird dem Bauvorhaben der Bauabschlag erteilt. Die Sache geht zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurück. 2. Die Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 1'000.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.