7. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammenfassend können weder die Erweiterung der Einstellhallenzufahrt noch das zusätzliche Dachflächenfenster im Treppenhaus DG/Estrichgeschoss bewilligt werden. Diesbezüglich wird die Baubewilligung der Gemeinde Herzogenbuchsee vom 8. November 2016 aufgehoben und der Bauabschlag erteilt. Betreffend die Erweiterung der Einstellhallenzufahrt geht die Sache zur Durchführung des Wiederherstellungsverfahrens an die Gemeinde zurück. b) Die Verfahrenskosten werden der unterliegenden Partei auferlegt, es sei denn, das prozessuale Verhalten einer Partei gebiete eine andere Verlegung oder die besonderen