Symmetrie zu den übrigen geplanten oder bestehenden Öffnungen auf. Das projektierte Fenster stört daher die Regelmässigkeit der Fassade und bewirkt, dass die Dachfläche unruhig wirkt. Angesichts der prominenten Lage am Ortseingang und im Blickfeld des Kirchhügels kann das beantragte Dachflächenfenster daher nicht bewilligt werden.