Gemäss den ursprünglich bewilligten Plänen sollte die Dachfläche daher einzig durch zwei Lukarnen durchbrochen werden. Heute bestehen zusätzlich zwei Dachflächenfenster auf der Höhe des Dachgeschosses sowie ein Kamin eines Warmluftcheminées. Weiter wird auf dieser Dachfläche die Bewilligung eines bisher nicht gebauten Dachflächenfensters für die Belichtung und Belüftung der beantragten Nasszelle im Estrichgeschoss beantragt. Diese Abweichungen von der Baubewilligung vom 17. April 2014 werden in den beiden anderen Beschwerdeverfahren behandelt werden.