Die Baugesuchsakten gehen an die Vorinstanz zur Durchführung des Wiederherstellungsverfahrens. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands muss im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig sein und darf den Vertrauensgrundsatz nicht verletzen (Art. 47 Abs. 6 BewD24).25 6. Dachflächenfenster a) Die Beschwerdegegnerin beantragt die Bewilligung eines zusätzlichen Dachflächenfensters der Grösse 0.55 m x 0.78 m im Treppenhaus DG/Estrichgeschoss. Dieses Dachflächenfenster ist im oberen Drittel der Dachfläche der Fassade Süd-Westen geplant.26 Die Vorinstanz hat dafür ohne nähere Begründung die Baubewilligung erteilt.