c) Die Gemeinde stellt in ihrem Entscheid fest, dass die gesetzlichen Vorschriften nach Gemeindebaureglement eingehalten seien. Es handle sich beim Zimmer im Dachgeschoss nicht um eine eigenständige Wohnung, so dass auch keine neue Parkplatzberechnung notwendig sei. Der Einbau der Dachflächenfenster sei Bestandteil des Projektänderungsgesuchs. Der Vorplatz der Einstellhalle sei erweitert worden, dies sei ebenfalls Bestandteil des Projektänderungsgesuchs. Da es sich bei der Mauer um eine Futtermauer handle, sei die Höhe der Mauer nicht begrenzt. Somit stehe sie auch nicht zu nahe an der Grenze.