Das Bauvorhaben muss insbesondere mit Rücksicht auf diese Baugruppe erhöhten ästhetischen Anforderungen genügen (vgl. Erwägung 3). Die Liegenschaft der Beschwerdeführenden befindet sich direkt hinter dem Bauvorhaben und die beiden Liegenschaften werden von der U._______strasse aus zusammen wahrgenommen.7 Das geplante Dachflächenfenster ist daher geeignet, die ästhetische Wirkung der Liegenschaft der Beschwerdeführenden zu beeinträchtigen.