Baukontrolle vom 18. Januar 2016 insbesondere im Bereich Estrichgeschoss weitere Abweichungen zum bewilligten Projekt festgestellt. Sie verfügte auch dafür eine Baueinstellung sowie ein Benützungsverbot.3 Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme angedroht.