ab.1 Einem ersten Projekt auf der gleichen Parzelle und demselben Projektverfasser, jedoch mit anderen Gesuchstellern, hatte die BVE wegen fehlender Einfügung in das Ortsbild den Bauabschlag erteilt.2 Aufgrund einer Meldung der Beschwerdeführenden führte die Gemeinde am 8. März 2016 eine Baukontrolle durch, stellte mit Schreiben vom 8. März 2016 im Bereich der Einstellhallenzufahrt Abweichungen zum bewilligten Projekt fest und verlangte die Baueinstellung. Bereits mit Schreiben vom 2. März 2016 hatte die Gemeinde nach erfolgter Anzeige durch die Beschwerdeführenden vom 23. Dezember 2015 und anschliessender