Die von den Beschwerdeführenden dagegen erhobene Beschwerde wies die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ab.1 Einem ersten Projekt auf der gleichen Parzelle und demselben Projektverfasser, jedoch mit anderen Gesuchstellern, hatte die BVE wegen fehlender Einfügung in das Ortsbild den Bauabschlag erteilt.2 Aufgrund einer Meldung der Beschwerdeführenden führte die Gemeinde am 8. März 2016 eine Baukontrolle durch, stellte mit Schreiben vom 8. März 2016 im Bereich der Einstellhallenzufahrt Abweichungen zum bewilligten Projekt fest und verlangte die Baueinstellung.