1. Am 29. August 2014 erhielt die Beschwerdegegnerin eine Gesamtbaubewilligung für den Neubau eines 6-Familienhauses mit unterirdischer Einstellhalle auf den Parzellen Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nrn. R.________ und S.________. Die von den Beschwerdeführenden dagegen erhobene Beschwerde wies die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE)