1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Baubewilligung der Gemeinde Herzogenbuchsee vom 8. November 2016 wird betreffend den Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters im Toilettenraum des Estrichgeschosses sowie – soweit von der Baubewilligung umfasst – bezüglich der verlängerten oberen Balkonabdeckung auf der Estrichebene und der grossen Maueraussparung mit grösseren Giebelfenstern aufgehoben. Diesbezüglich wird dem Bauvorhaben der Bauabschlag erteilt.