Baubewilligung umfasst – bezüglich der verlängerten oberen Balkonabdeckung und der grossen Maueraussparung mit grösseren Giebelfenstern aufgehoben. Diesbezüglich wird dem Bauvorhaben der Bauabschlag erteilt. Als Wiederherstellungsmassnahme wird angeordnet, dass die obere Balkonabdeckung auf Estrichebene bis bündig mit dem Dachvorsprung und die Firstfenster auf eine maximale Breite von 0.48 m verkürzt werden müssen. Ansonsten ist die Maueraussparung zuzumauern.