a) Zusammenfassend sind die zwei nicht ausdrücklich vom Baugesuch umfassten, bereits bestehenden Dachflächenfenster mit den Massen 0.78 m x 0.98 m bewilligungsfrei. Die übrigen nicht ausdrücklich vom Baugesuch umfassten, bereits vorgenommenen Änderungen (verlängerte obere Balkonabdeckung sowie grosse Maueraussparung mit grösseren Giebelfenstern) sind nicht bewilligungsfähig. Das zusätzlich beantragte Dachflächenfenster für die Belüftung und Belichtung des Toilettenraums kann ebenfalls nicht bewilligt werden. Der Abluftkamin kann hingegen nachträglich bewilligt werden. Die Beschwerde wird daher teilweise gutgeheissen.