c) Die Giebelfassade, an welcher die grosse Maueraussparung mit grösseren Firstfenstern verwirklicht wurde, ist freigestellt und von weit her einsehbar.49 Sie wird von vorne mit der geschützten Liegenschaft der Beschwerdeführenden wahrgenommen und ist vom Platz vor der Kirche aus gut sichtbar.50 Es gelten daher erhöhte ästhetische Anforderungen (vgl. Erwägung 3).