e) Die Giebelfassade, an welcher die vertiefte Balkonabdeckung verwirklicht wurde, ist freigestellt und von weit her einsehbar.45 Die obere Balkonabdeckung wird von der T.________strasse aus seitlich zusammen mit der Kirche bzw. von vorne mit der geschützten Liegenschaft der Beschwerdeführenden wahrgenommen. Zudem ist die obere Balkon-abdeckung vom Platz vor der Kirche aus gut sichtbar.46 Es gelten daher erhöhte ästhetische Anforderungen (vgl. Erwägung 3).