35 Vgl. Fotos Nrn. 2 f. des Fotodossiers vom Augenschein vom 13. März 2017 RA Nr. 110/2016/181 14 b) Die Vorinstanz bewilligte den Abluftkamin ohne nähere Begründung. Die OLK sprach sich gegen eine Bewilligung aus und führte anlässlich des Augenscheins aus, der Abluftkamin wirke wie ein zweiter Kirchturm. Die Frage nach einer zulässigen alternativen Gestaltung des Abluftkamins könne nur von der OLK-Gruppe beantwortet werden. Allgemein sei die Dachfläche sehr heikel, deren Erscheinungsbild werde grosse Bedeutung zugemessen. 36