Gemäss den ursprünglich bewilligten Plänen sollte die Dachfläche daher einzig durch zwei Lukarnen durchbrochen werden. Heute bestehen zusätzlich zwei Dachflächenfenster auf der Höhe des Dachgeschosses sowie ein Kamin eines Warmluftcheminées. Weiter wird auf dieser Dachfläche die Bewilligung eines bisher nicht gebauten Dachflächenfensters für die Belichtung des Treppenhauses beantragt, welches in einem anderen Beschwerdeverfahren behandelt wurde.30 Das hier umstrittene Dachflächenfenster würde die Dachfläche zusätzlich durchbrechen und dem ortstypischen Gestaltungselement der geschlossenen Dachfläche nicht mehr gerecht werden.