Mehrwertsteuer Fr. 326.--) zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Herzogenbuchsee vom 8. November 2016 wird aufgehoben. Dem Baugesuch Nr. 2016-018 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Es werden folgende Wiederherstellungsmassnahmen angeordnet: - Verkürzung der oberen Balkonabdeckung giebelseitig auf der Estrichebene bis bündig mit dem Dachvorsprung (ca. 0.9 m) - Verkleinerung der Firstfenster auf eine Breite von 0.48 m (Fenster inklusive Rahmen) und Zumauern der Maueraussparung