mit grösseren Giebelfenstern) bewilligt werden. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Herzogenbuchsee vom 8. November 2016 wird aufgehoben und dem Baugesuch Nr. 2016- 018 der Bauabschlag erteilt. Als Wiederherstellungsmassnahme wird angeordnet, dass die obere Balkonabdeckung auf Estrichebene bis bündig mit dem Dachvorsprung verkürzt werden muss. Die Firstfenster sind auf eine maximale Breite von 0.48 m zu verkleinern und die Maueraussparung zuzumauern. Bezüglich des rechtswidrigen Ausbaus des Dachraums wird die Sache im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen.