Bezüglich des zurzeit ebenfalls formell und materiell rechtswidrigen Ausbaus des Dachraums wegen ungenügender Belichtung wird die Sache zur Prüfung der Wiederherstellung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Sollte der Entscheid bezüglich Maueraussparung und Firstfenster rechtskräftig werden, hat die Gemeinde den Beschwerdegegnern Gelegenheit zur Einreichung eines Gesuchs zu geben.52 In diesem könnte das Zimmer im Estrichgeschoss verkleinert werden, damit eine genügende Belichtung gewährleistet würde. Auf diese Weise kann eine teilweise Umnutzung allenfalls doch noch bewilligt werden. 12. Zusammenfassung und Kosten