b) Das umstrittene Dachflächenfenster ist nur einseitig geplant und soll weder auf einer Linie mit den anderen Dachflächenfenstern noch mit den Lukarnen gebaut werden und weist keinerlei Symmetrie zu den übrigen bestehenden Öffnungen auf. Das projektierte Fenster stört daher die Regelmässigkeit der Fassade und bewirkt, dass die Dachfläche unruhig wirkt. Dieser Teil der Dachfläche ist vom Kirchhügel aus gut ersichtlich, weshalb dieser exponiert ist und der Gestaltung umso mehr Bedeutung zukommt.38 Die Einschätzung der OLK kann daher nachvollzogen werden. Das beantragte Dachflächenfenster kann deshalb nicht bewilligt werden.