a) Die Beschwerdegegner beantragen die Bewilligung eines Dachflächenfensters der Grösse 0.55 m x 0.78 m zur Belüftung des Toilettenraums im Estrichgeschoss. Dieses Dachflächenfenster ist im oberen Drittel der Dachfläche der Fassade Nord-Osten geplant, und zwar auf der linken Seite des kleinen Rohrs der Badezimmerlüftung.35 Die OLK betonte stets die Notwendigkeit einer geschlossenen Dachfläche als ortstypisches Gestaltungselement.36 Sie führte aus, das projektierte Fenster störe die Regelmässigkeit der Fassade und bewirke, dass die Dachfläche asymmetrisch wirke. 37