Die vergrösserten Firstfenster von 0.6 m x 1.2 m weisen mit einer Fläche von 1.44 m2 den benötigten Zehntel der Bodenfläche von 14.55 m2 auf. Da diese nicht bewilligungsfähig sind (vgl. Ziff. 7 hievor), dürfen die Fenster gemäss der nachfolgend verfügten Wiederherstellung nur 1.152 m2 (zweimal 0.48 m x 1.2 m) betragen und können daher einen Raum von maximal 11.52 m2 belichten. Der Ausbau des Dachraums kann daher zurzeit nicht bewilligt werden. 9. Dachflächenfenster Toilettenraum (Estrichgeschoss, Dach Norden-Osten) 34 Protokoll des Augenscheins vom 13. März 2017, S. 8 RA Nr. 110/2016/180 15