Bereits im ersten Beschwerdeverfahren hatte die OLK zur damals vergleichbar projektierten Giebelfassade Südost ausgeführt, auf Estrichfenster sei generell zu verzichten oder deren Grösse sei bezogen auf die Nutzung massiv zu verringern.32 Die Beschwerdegegner setzten diese Empfehlung im Baugesuch und den zugehörigen Plänen um, so dass die OLK feststellte, die Estrichbefensterung sei auf die klar untergeordnete Nutzung verkleinert worden.33 Wie bereits erwähnt, war die OLK bei der Ausgestaltung des Gebäudes bestrebt, die Gesamterscheinung weniger dominant und die Giebelfassaden 31 Vgl. Fotos Nrn. 7, 8 und 10 des Fotodossiers vom Augenschein vom 13. März 2017