Das Baugesuch umfasst gemäss Umschreibung des Bauvorhabens nur den Ausbau des Dachraumes als Zimmer 4 mit Toilette zur Wohnung im Erdgeschoss sowie den Einbau eines zusätzlichen Dachfensters (0.55 m x 0.78 m = 0.42 m2) im Toilettenraum des Estrichgeschosses. Der Ausbau des Dachraums wurde teilweise bereits verwirklicht. Das zusätzliche Dachflächenfenster zur Belüftung und Belichtung des Toilettenraums haben die Beschwerdegegner noch nicht eingebaut, die entsprechende Decke ist noch nicht fertiggestellt.20