2. Gegen die Erteilung der Baubewilligung (Baugesuch Nr. 2016-018) reichten die Beschwerdeführenden am 8. Dezember 2016 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 8. November 2016 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Vorschriften zur Parkplatzberechnung sowie zur Ästhetik geltend. Die anderen zwei Baubewilligungsentscheide fochten sie ebenfalls an.4