Durch Wiederverwendung des Zaunmaterials für die Flügeltore der Besucherparkplätze wirkt der Zaun jedoch weiterhin homogen. Das Bauvorhaben selbst zeichnet sich als massvoll gegliederter Baukörper mit fast quadratnahem Grundriss aus. Es weist entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers zwei Vollgeschosse mit Attika und nicht drei Vollgeschosse auf, weshalb der projektierte Sockel (Hochparterre) auch den Empfehlungen des FBA für das F.________ entspricht. Neben den im F.________ vorherrschenden Dachformen wie Walmdächer, Satteldächer und Mansarddächer, sind dem Quartier auch Flachdächer nicht fremd.