i) Diese Beurteilung der OLK überzeugt: Die Bauparzelle befindet sich an der G.________strasse in der Wohnzone W2 und im Ortsbildgebiet O VI « F.________ ». Prägende Elemente sind insbesondere die bestehenden repräsentativen Villen, im klassischen, im Schweizer Holzbau- sowie im Jugend- oder im Heimatstil, die quadratnahen Grundrisse sowie die grossen Gärten mit teilweise originalen Einfriedungen sowie bedeutendem Baumbestand. Planerisch erwünscht ist keine Kopie dieser quartiertypischen Elemente in eine zeitgenössische Architektur, sondern eine Interpretation derselben.