Zum Verhältnis des Neubaus zur bestehenden, schützenswerten Villa befragt, befindet die OLK, dass sich der zweigeschossige Baukörper mit integriertem Attikageschoss auf angemessene selbstverständliche Weise als zeitgenössische Architektur in die vorgefundene Situation einfüge. Die Nord- bzw. Ostfassade der bestehenden Villa seien einfach gestaltet und damit im Vergleich zu den beiden der G.________strasse und der H.________strasse zugewandten Schaufronten eindeutig untergeordnet.