Zur Frage der ästhetischen Einpassung des Vorhabens und seiner Einordnung in die vorherrschende Bebauung und das Ortsbild äussert sich die OLK wie folgt: "Da das Bauvorhaben, wie oben beschrieben, in der zweiten Reihe an der G.________strasse hinter der alten Villa liegt und zur H.________strasse – am südlichen Rand des Grundstücks verlaufend – in einem Abstand von 20 m steht, ist es vollständig in die Gartenlandschaft der unmittelbaren Umgebung eingebettet. Von der G.________strasse her ist der Neubau nur ausschnittweise sichtbar und bindet sich in die Silhouette der Rabenfluh ein, was seine Präsenz gegenüber der schützenswerten Villa deutlich reduziert.