d) Das Bauvorhaben orientiert sich hinsichtlich Volumen, Grundriss, Gebäudehöhe, Abständen und Standort an der umliegenden Bebauung, insbesondere an der benachbarten, und als K-Objekt eingestuften Villa an der G.________strasse 9. So ist das geplante Mehrfamilienhaus deutlich von der Strasse zurückversetzt angeordnet, weist trotz Staffelung den typischen Grundriss auf und hat ein mit den benachbarten Gebäuden vergleichbares Volumen. 24 Das Bauvorhaben nimmt daher die Masse der umliegenden Gebäude in genügender Weise auf. Dies wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten. Er ist allerdings der Ansicht, dass das Vorhaben in seiner "monolithischen", d.h.