08/16, pag. 106 ff., insbes. pag. 109 20Vorakten Ordner 1 "Originalunterlagen Reg. 1-8": Reg. 2: Situationsplan "Umgebungsgestaltung" 1:100, pag. 26 sowie Plan "Fassaden" 1:100, pag. 27 RA Nr. 110/2016/179 10 Bepflanzung wird die Rot- bzw. Blutbuche erhalten bleiben, während die beidseitig der Einfahrt stehenden Bäume (Ahornbäume) gerodet werden. Die Erteilung der Ausnahmebewilligung für die beiden Besucherparkplätze ist im Lichte des Ortsbildschutzes nicht zu beanstanden. Die Rüge erweist sich somit als unbegründet. 5. Baupolizeiliche Masse und Ortsbild