Die Gemeinde hat in ihrem Gesamtentscheid eine Interessenabwägung vorgenommen. Sie kommt zum Schluss, dass in der Abwägung zwischen der Auflage des Tiefbauamtes zur Einhaltung der Sichtbermen und der Aussenraumgestaltung des Ortsbildgebiets gemäss der Beurteilung des FBA, die Erhaltung der Einfriedung (Sockel 0,70 m) und der Bepflanzung innerhalb der Sichtbermen höher gewichtet werde. Dies insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei der H.________strasse um eine schwach befahrene Querstrasse mit vorwiegend Ziel- und Quellverkehr von und zu den Wohngebäuden handle.